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Katrin Schminnes

Sicherheitsrichtlinien für die Nutzung der Hüpfburg
Die Sicherheit unserer Kunden liegt uns am Herzen. Daher bitten wir Sie, die folgenden Regeln sorgfältig zu lesen und einzuhalten:

  1. Aufsichtspflicht: Die Hüpfburg muss während der gesamten Nutzungsdauer durch eine mindestens 18-jährige Aufsichtsperson betreut werden.
  2. Witterungsbedingungen: Bei Regen, starkem Wind (ab Windstärke 5) oder Gewitter ist die Nutzung der Hüpfburg untersagt. Die Hüpfburg muss vor Nässe geschützt werden.
  3. Übernachtung: Die Hüpfburg darf nicht über Nacht im Freien bleiben.
  4. Erwachsene: Die Nutzung der Hüpfburg ist ausschließlich Kindern vorbehalten. Erwachsene dürfen die Hüpfburg nicht betreten.
  5. Spielregeln: Die Kinder sollten alters- und größenmäßig vergleichbar sein, um Verletzungen zu vermeiden.
  6. Standort: Die Hüpfburg ist auf einer ebenen, freien Fläche aufzustellen. Sie muss von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Hindernissen entfernt sein.
  7. Warnhinweise: Die zulässige Maximalbelastung ist einzuhalten. Die Aufsichtsperson muss eingreifen, wenn Kinder sich gefährlich verhalten.
  8. Speisen und Getränke: Das Essen und Trinken in der Hüpfburg ist verboten.
  9. Schuhe: Die Hüpfburg darf nur ohne Schuhe betreten werden.
  10. Verbotene Gegenstände: Rauchen, Konfetti, Luftschlangen und andere Materialien sind nicht erlaubt.
  11. Kleidung & Accessoires: Scharfe Gegenstände (z. B. Stifte, Haarspangen), Schmuck, Brillen und Gürtelschnallen sind vor dem Betreten abzulegen.
  12. Klettern & Springen: Es ist verboten, an den Wänden zu klettern oder die Außenwände zu erklimmen.
  13. Sicherheitsnetze: Netze dürfen nicht als Hängematte genutzt oder beschädigt werden.
  14. Akrobatik: Saltos, Flickflacks oder ähnliche Kunststücke sind nicht erlaubt.
  15. Toben & Raufen: Ringen, Stoßen oder andere aggressive Verhaltensweisen sind untersagt.
  16. Gebläse & Stromversorgung: Kinder dürfen nicht mit dem Gebläse oder der Stromverbindung spielen.
  17. Druckverlust: Bei nachlassendem Druck ist die Hüpfburg sofort zu räumen.
  18. Betrieb des Gebläses: Das Gebläse muss während der gesamten Nutzung im Dauerbetrieb laufen.
  19. Schutz des Gebläses: Das Gebläse muss vor Nässe und Hitze geschützt werden.


 
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