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Katrin Schminnes
Sicherheitsrichtlinien für die Nutzung der Hüpfburg
Die Sicherheit unserer Kunden liegt uns am Herzen. Daher bitten wir Sie, die folgenden Regeln sorgfältig zu lesen und einzuhalten:
- Aufsichtspflicht: Die Hüpfburg muss während der gesamten Nutzungsdauer durch eine mindestens 18-jährige Aufsichtsperson betreut werden.
- Witterungsbedingungen: Bei Regen, starkem Wind (ab Windstärke 5) oder Gewitter ist die Nutzung der Hüpfburg untersagt. Die Hüpfburg muss vor Nässe geschützt werden.
- Übernachtung: Die Hüpfburg darf nicht über Nacht im Freien bleiben.
- Erwachsene: Die Nutzung der Hüpfburg ist ausschließlich Kindern vorbehalten. Erwachsene dürfen die Hüpfburg nicht betreten.
- Spielregeln: Die Kinder sollten alters- und größenmäßig vergleichbar sein, um Verletzungen zu vermeiden.
- Standort: Die Hüpfburg ist auf einer ebenen, freien Fläche aufzustellen. Sie muss von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Hindernissen entfernt sein.
- Warnhinweise: Die zulässige Maximalbelastung ist einzuhalten. Die Aufsichtsperson muss eingreifen, wenn Kinder sich gefährlich verhalten.
- Speisen und Getränke: Das Essen und Trinken in der Hüpfburg ist verboten.
- Schuhe: Die Hüpfburg darf nur ohne Schuhe betreten werden.
- Verbotene Gegenstände: Rauchen, Konfetti, Luftschlangen und andere Materialien sind nicht erlaubt.
- Kleidung & Accessoires: Scharfe Gegenstände (z. B. Stifte, Haarspangen), Schmuck, Brillen und Gürtelschnallen sind vor dem Betreten abzulegen.
- Klettern & Springen: Es ist verboten, an den Wänden zu klettern oder die Außenwände zu erklimmen.
- Sicherheitsnetze: Netze dürfen nicht als Hängematte genutzt oder beschädigt werden.
- Akrobatik: Saltos, Flickflacks oder ähnliche Kunststücke sind nicht erlaubt.
- Toben & Raufen: Ringen, Stoßen oder andere aggressive Verhaltensweisen sind untersagt.
- Gebläse & Stromversorgung: Kinder dürfen nicht mit dem Gebläse oder der Stromverbindung spielen.
- Druckverlust: Bei nachlassendem Druck ist die Hüpfburg sofort zu räumen.
- Betrieb des Gebläses: Das Gebläse muss während der gesamten Nutzung im Dauerbetrieb laufen.
- Schutz des Gebläses: Das Gebläse muss vor Nässe und Hitze geschützt werden.